Wie geht es weiter mit den Erbbaurrechten?

In der jüngsten Stadtratssitzung befassten sich die Räte mit der Frage, wie mit den auslaufenden Erbbaurechtsverträgen der Stadt und der Heiliggeist-Spitalstiftung verfahren werden soll und zu welchen Konditionen diese verlängert werden können.
Geschäftsleiter Konrad Doser informierte, dass das Erbbaurecht es ermögliche, ein Gebäude auf einem fremden Grundstück zu errichten und zu nutzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Rechtlich werde dabei das Bauwerk für die Dauer des Erbbaurechts vom Grundstückseigentum getrennt behandelt. Als Gegenleistung werde ein Erbbauzins gezahlt.
Die Stadt Wasserburg und die Heiliggeist-Spitalstiftung haben an rund 150 Grundstücken solche Erbbaurechte bestellt. Da ab dem Jahr 2047, im Burgerfeld bereits ab 2027, die Laufzeiten der meisten Verträge enden, befasse sich die Verwaltung mit der komplexen Frage, zu welchen Konditionen diese verlängert werden können. „Ein fairer und rechtskonformer Interessenausgleich ist notwendig, da die Stadt und die Heiliggeist-Spitalstiftung laut Gemeindeordnung Grundstücke nicht unter Wert überlassen dürfen und Erbbauzinsen zu den vorrangigen Einnahmen zählen“, so Doser. Beim Umgang mit Stiftungsgrundstücken sei zudem eine Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht erforderlich.
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Aufgrund dieser Ausgangslage reichten die Fraktionen unterschiedliche Anträge im Stadtrat ein. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass im Burgerfeld seit den 1920er Jahren sehr günstige Erbbauzinsen, beispielsweise 103 Euro pro Jahr galten. Bei einer Verlängerung nach derzeitiger Berechnung wären 3,5 Prozent des Grundstückswertes fällig. Für ein Beispielgrundstück von 310 Quadratmetern würde dies bei einem Zins von drei Prozent eine jährliche Zahlung von 6.957 Euro bedeuten – eine Steigerung von über 6.000 Prozent, was für die Hausbesitzer, so die SPD-Fraktion, eine unzumutbare Belastung darstelle. Die SPD beantragte daher, den Erbbauzins bei der Verlängerung von Altverträgen auf ein bis maximal 1,5 Prozent des aktuellen Grundstückswertes zu deckeln (im Beispiel maximal 2.319 Euro).
Die Freien Wähler Reitmehring-Wasserburg und die ÖDP beantragten, die betroffenen Bürger frühzeitig, spätestens zehn bis 15 Jahre vor Vertragsende, über die anstehenden Änderungen und Erhöhungen zu informieren. Die von der SPD geforderte pauschale Deckelung lehnen sie ab; stattdessen sollen Kriterien für eine soziale Härtefallregelung ausgearbeitet werden.
Die CSU-Fraktion und der Wasserburger Block forderten einen rechtssicheren und ausgewogenen Beschlussvorschlag der Verwaltung. Dieser solle die berechtigten Interessen der Erbbauberechtigten, die gesetzlichen Vorgaben des Stiftungsrechts sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Stiftungszweck und sozial ausgewogene Lösungen berücksichtigen. Bis zur Vorlage dieses Vorschlags sollte von einer politischen Festlegung konkreter Erbbauzinssätze abgesehen werden.
Einstimmig wurde beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, den Themenkomplex Erbbaurechte umfassend rechtlich und hinsichtlich der sozialen Auswirkungen zu prüfen und konkrete Vorschläge einer zukünftigen Handhabung im Generellen und Leitplanken für Einzelfälle auszuarbeiten.
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Der Themenkomplex „Erbbaurechte“ wird dann im Fachbeirat zur Schaffung von Wohnraum bearbeitet. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen, die Deckelung des Erbbauzinses bei der Verlängerung von Bestandsverträgen, Härtefallregelungen, Information der Erbbauberechtigten vor Vertragsende unter Hinweis auf geänderte Konditionen zur Gewährleistung der Planungssicherheit sowie die städtebauliche Entwicklung. Die Entscheidung über die vorliegenden Anträge wurde deshalb zurückgestellt.
TANJA GEIDOBLER / Archiv-Bild: Bodmeier
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