Freie Sicht für alle

Überhängender Bewuchs kann Gehwege, Straßen und Sichtbereiche einschränken. Ein regelmäßiger Rückschnitt sorgt für mehr Sicherheit und erleichtert gleichzeitig die Arbeit des städtischen Bauhofs.
Jetzt im Sommer wachsen Sträucher und Gräser wieder besonders stark. Der städtische Bauhof hat derzeit alle Hände voll zu tun, den Bewuchs auf öffentlichen Flächen in Zaum zu halten. Aber auch von vielen privaten Grundstücken wachsen Hecken und Sträucher auf angrenzende Gehwege und Straßen. Dadurch wird nicht nur der Raum für alle Verkehrsteilnehmenden eingeschränkt, sondern es verschlechtern sich auch die Sichtverhältnisse. Ein erhebliches Gefahrenpotenzial bergen zudem verdeckte Verkehrszeichen und eingewachsene Straßenbeleuchtungen.
Besonders problematisch wird es, wenn Gehwege durch überhängende Hecken und Sträucher nicht mehr ausreichend genutzt werden können. Fußgänger müssen dann unter Umständen auf die Straße ausweichen. Gerade für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Kinderwagen kann dies zu einer gefährlichen Situation führen.
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Zusätzlicher Aufwand für den Bauhof
Für den städtischen Bauhof bedeuten dieser nicht zurückgeschnittene Bewuchs zusätzlicher Aufwand und ihre Arbeit wird unmittelbar erschwert: Teilweise sind Hecken so stark gewachsen, dass beispielsweise die Kehrmaschine nicht mehr ausreichend an den Straßenrand heranfahren kann.
Wenn gar nichts mehr geht, kommt sogar noch weiterer Aufwand für die Mitarbeitenden des Bauhofes zu: nicht zurückgeschnittene Hecken und Sträucher müssen dokumentiert werden, damit dann die Grundstückseigentümer durch das Amt angeschrieben werden können. Das ganze muss dann natürlich auch wieder kontrolliert werden.
Rechtliche Bestimmungen
Denn grundsätzlich gilt: Nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes dürfen Anpflanzungen und Zäune nur so angelegt werden, dass sie nicht in den Sicht- und Lichtraum der Straßenfläche hineinragen und durch Sichtbehinderung die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigen.
Stadt bittet um regelmäßigen Rückschnitt
Die Stadt Wasserburg bittet deshalb alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, ihre Hecken, Sträucher und sonstigen Anpflanzungen regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zurückzuschneiden. Besonders wichtig ist, dass Gehwege und Straßen ausreichend frei bleiben und Sichtbereiche nicht beeinträchtigt werden.
Ein rechtzeitiger Rückschnitt trägt damit zu sicheren und gut nutzbaren Wegen und Straßen bei und hilft gleichzeitig, den zusätzlichen Kontroll- und Arbeitsaufwand für den städtischen Bauhof zu reduzieren.
Wasserburger Stimme - Die Online-Zeitung nur für die Stadt und den Altlandkreis Wasserburg — https://www.wasserburger-stimme.de/2026/08/25/freie-sicht-fuer-alle/
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Ja manche Grundstücksbesitzer glauben, sie können machen was sie wollen, gut dass dieses Thema mal zur Sprache kommt.
Eigentum verpflichtet halt auch.
Es wäre dann aber auch ganz nett, wenn der Radweg an der Salzburger Straße hoch zum Singer, nach dem Parkplatz mal wieder von Graswuchs befreit wird. Er ist ja eh nicht breit, aber zugewachsen einfach noch schmäler. Oder wird er dann lieber in einen Gehweg umgewidmet? Und bitte nicht mit der Fahrradstraße den Achatz hoch argumentieren. Stadtauswärts muß man dafür die Salzburger Straße an der unübersichtlichsten Stelle queren. Das habe ich einmal gemacht. Danke, nie wieder.
Wird auch endlich mal Zeit dass da was unternommen wird. Die Stadt hat schon viel zu lange weggeschaut.
Neue Besen kehren Gut!!
Hoffe das trifft beim neuen BM auch zu.
Das Heckenthema hatten wir in Wasserburg die letzten Jahre immer wieder. Es ist nie was geschehen. Wenn man so durchs Burgerfeld, Hochgarten, Siedlung am Dobl (ganz schlimm) usw. geht, da denkt man schon mal, haben die Eigentümer keine Augen im Kopf? Ausreden wie, wenn ich meine Hecke bis zur Grundstückgrenze zurückschneide, geht sie kaputt! Wenn wegen der zu breiten Hecke keiner mehr mit dem Kinderwagen vorbeikommt, oder die Kurve unübersichtlich wird, des ist dann egal! Ran an die Heckenscheren!!!
Die Stadt „bittet“ regelmäßig um Rückschnitt – doch vielen Grundstückseigentümern scheint diese Bitte schlicht am Allerwertesten vorbeizugehen. Hecken und Sträucher ragen weiterhin in Gehwege und Straßen, versperren Sichtbereiche und zwingen Fußgänger teilweise zum Ausweichen. Solange es bei freundlichen Appellen ohne Kontrollen und Konsequenzen bleibt, werden wohl weiterhin nur diejenigen zurückschneiden, die ohnehin Rücksicht nehmen.
Und solange es nie Verwarnungen oder gar Strafen gibt, wird sich nichts ändern.
Vorschlag: städtische Bedienstete prüfen in vorher bekanntgegebenen Straßen (jährlich andere), ob Verstöße vorliegen und die Anschriften werden veröffentlicht mit Fristsetzung. Wenn keine Reaktion, zahlt der Verantwortliche pro Laufmeter des Überwuchses, z.B. wenn über +20cm, 20 EURO, also für 15 Meter 300 EURO Strafe.
Ohne Geldeingang 5 Tage Hungerturm. Wär das was?