Keine Klage aus Rott gegen den Zensus

Keine Klage aus Rott gegen den Zensus

Wie schon beim Zensus 2011 verlieren viele Bundesländer und Kommunen auch beim Zensus 2022 auf dem Papier Einwohnerinnen und Einwohner. Das wirkt sich auch auf ihre Finanzen aus. Deshalb besteht für die Kommunen aktuell eine Klage-Möglichkeit.

Der Gemeinderat hat nun gestern Abend dazu einstimmig beschlossen, keine Rechtsmittel gegen den Bescheid des Bayerischen Landesamtes für Statistik von vor wenigen Tagen einzulegen. Für Rott wurde eine amtliche Einwohnerzahl von 4.061 Personen zum Stichtag 15. Mai 2022 festgelegt – die Gemeinde lag in ihrer Statistik zum 31. Dezember 2022 aber um 106 Personen höher, also bei 4.167 Einwohnern. 

Um überhaupt Erfolg zu haben bei einer Klage sei die fehlende Einwohner-Zahl zu gering, hatte Bürgermeister Daniel Wendrock erläutert.

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Schon beim Zensus 2011 war die Zahl der Einwohner vieler Kommunen geschrumpft. Einige Kommunen – unter ihnen auch Großstädte wie Berlin und Hamburg – hatten 2011 gegen den Zensus geklagt. Keine der Klagen führte zum Erfolg. Damals wurde die Volkszählung erstmalig über eine Befragung eines Zehntels der Bevölkerung und statistische Daten durchgeführt.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass diese neue Methode des Zensus verfassungskonform sei. Keine Methode könne eine bis auf den letzten Einwohner oder die letzte Einwohnerin genaue Zahl für alle Kommunen gewährleisten. Es gehe, besonders in Hinblick auf den Bund-Länder-Finanzausgleich, vor allem darum, möglichst genaue und im ganzen Bundesgebiet vergleichbar genaue Zahlen zu ermitteln …

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