Appell zum Führerschein-Tausch

Appell zum Führerschein-Tausch

Aus aktuellem Anlass weist die Fahrerlaubnis-Behörde des Landkreises Rosenheim nochmals darauf hin: Im Zusammenhang mit dem verpflichtenden Führerschein-Tausch sei die Abarbeitung der ersten Antragswelle (Jahrgänge 1953 bis 1958 sowie 1959 bis 1964) noch immer nicht abgeschlossen und derzeit sei der Jahrgang 1965 bis 1970 aufgerufen, den alten Papierführerschein umzutauschen.

Die Frist ist bis zum 19. Januar 2024.

Ein Grund für die Verzögerungen sei, dass viele Personen einen Antrag stellen würden, die noch gar nicht zwingend den alten Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein tauschen müssten. Hierzu gehören auch Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Rosenheim, die zwar zu den aufgerufenen Jahrgängen gehören, aber bereits einen Kartenführerschein besitzen. Dieser Personenkreis müsse je nach Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins erst ab 2025 tauschen.

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Daher der Appell der Fahrerlaubnis-Behörde: Zur Zeit stehen zum Führerschein-Umtausch nur die Geburtsjahrgänge bis 1970 mit Papierführerschein an. Wer später geboren ist, solle bitte noch mit einem Antrag warten.

Weiterhin bittet das Landratsamt Rosenheim, die freien Termine der Fahrerlaubnis-Behörde jetzt, in den kommenden Monaten, aber auch in den Ferienzeiten zu nutzen und nicht wie in den vergangenen zwei Jahren diese erst geballt in den Monaten Dezember bis Februar wahrzunehmen …

 

Wasserburger Stimme - Die Online-Zeitung nur für die Stadt und den Altlandkreis Wasserburg — https://www.wasserburger-stimme.de/2023/03/24/appell-zum-fuehrerschein-tausch/

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