Nur im Innenhof grünes Licht

Nur im Innenhof grünes Licht

„Bayern mobil – sicher ans Ziel!“ Unter diesem Motto steht aktuell eine Aktion der Polizei. Dabei setzen die Beamten ihren Kontrollschwerpunkt auf ungeschützte Verkehrsteilnehmer. In diesem Zusammenhang musste jetzt zum Beispiel in der Region einem 45-Jährigen die Fahrt mit seinem Hoverboard untersagt werden. Der Mann war mit seinem „Mini-Segway“, das über keine Lenkstange verfügt und nur durch Gewichtsverlagerung gesteuert wird, in der Von-der-Tann-Straße angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen worden. Dabei stellten die Beamten der Polizei fest, dass das Board mindestens 15 km/h erreichen kann.

Die Polizei informiert:
Hoverboards dürfen nur im „abgegrenzten, nichtöffentlichen Verkehr“ bewegt werden – also beispielsweise auf abgetrennten oder abgesperrten Innenhöfen oder der Terrasse.

Der Grund: Fortbewegungsmittel, die bauartbedingt, also ohne eigene körperliche Anstrengung, schneller als sechs km/h fahren können, benötigen einen Sitz, einen Lenker, Bremsen, Beleuchtung und einen Spiegel.

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All das haben Hoverboards und E-Scateboards nicht, sie sind aber schneller als sechs km/h. Deshalb ist die Nutzung auf öffentlichen Wegen und Straßen nicht erlaubt.

Wasserburger Stimme - Die Online-Zeitung nur für die Stadt und den Altlandkreis Wasserburg — https://www.wasserburger-stimme.de/2021/05/06/nur-im-innenhof-gruenes-licht/

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