Kein erneutes Raumordnungsverfahren

Kein erneutes Raumordnungsverfahren

Die in einer Resolution vom Rosenheimer Kreistag geforderte erneute Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs in Oberfilzen am Heuberg wird von der Regierung von Oberbayern derzeit weiterhin abgelehnt. Offen ist noch, wie sich der Bayerische Landtag entscheidet, dem eine Petition vorliegt, die ebenfalls ein erneutes Raumordnungsverfahren zum Ziel hat.

 

In einem Antwortschreiben an Rosenheims Landrat Otto Lederer wies Regierungspräsidentin Maria Els im Hinblick auf den derzeit stattfindenden Erörterungstermin erneut darauf hin, dass die höhere Landesplanungsbehörde, im konkreten Fall die Regierung von Oberbayern, ausschließlich auf Grundlage der Vorgaben von Artikel 24 Bayerisches Landesplanungsgesetz über die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens entscheidet und eine Verfahrenseinleitung auf Antrag eines Dritten, wie beispielsweise des Kreistages des Landkreises Rosenheim, rechtlich nicht vorgesehen ist.

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Weiter schrieb die Regierungspräsidentin, dass sie auf Ersuchen des Vereins zum Schutz der Bergwelt bereits im Juni dieses Jahres die Voraussetzungen für die Einleitung eines weiteren Raumordnungsverfahrens prüfen ließ. Schon damals kam die Regierung von Oberbayern zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Durchführung eines weiteren Raumordnungsverfahrens nicht vorliegen. Entscheidend sei, dass das Vorhaben eines Gesteinsabbaus am Heuberg bereits Gegenstand eines Raumordnungsverfahrens war und auf dieser Grundlage der Steinbruch seitdem mit einer entsprechenden Genehmigung betrieben wird.

 

Die Raumverträglichkeit des Standorts für den Steinbruch wurde damals geklärt, auch wenn sich die rechtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen für die Bewertung des Betriebes und insbesondere möglicher Erweiterungsflächen seit der Erstgenehmigung des Steinbruchs vor 60 Jahren geändert haben.

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Regierungspräsidentin Maria Els verwies in diesem Zusammenhang auch insbesondere darauf, dass in der Resolution aufgeworfene Fragen, wie beispielsweise die Vereinbarkeit der Erweiterung des Steinbruchs mit den Belangen des Artenschutzes, Natura 2000-Gebieten, der Alpen-Konvention oder auch den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Bayern, im Rahmen des derzeit laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Rosenheim geprüft und entschieden werden. In diesem laufenden Verfahren liegen Unterlagen und Gutachten in einem Detaillierungsgrad vor, der weit über die grobmaßstäbliche Prüfung in einem Raumordnungsverfahren hinausgeht.

 

In einer Petition an den Bayerischen Landtag wird ebenfalls eine erneute Durchführung eines Raumordnungsverfahrens angestrebt. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus. Ohne einer Entscheidung des Petitionsausschusses vorgreifen zu wollen, bleibt die Regierung von Oberbayern derzeit bei ihrer bisherigen Haltung.

 

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