Jogger, sei um 22 Uhr daheim …

Jogger, sei um 22 Uhr daheim …

Eine Abweichung von der Bundes-Notbremse gilt in ganz Bayern auch bei der Ausgangssperre, die im Freistaat schon länger ab einer 100er Inzidenz von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt. Der Bund sieht hierbei nun eine Ausnahme: Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein. Im Freistaat bleibt es aber wie bisher und somit verboten: Joggen und spazierengehen morgens ab 5 Uhr und abends bis 22 Uhr … 

In Bayern darf man in Inzidenzgebieten ab der 100 weiterhin das Haus nach 22 Uhr nämlich nur verlassen, um Tiere zu versorgen, sich um hilfsbedürftige Menschen zu kümmern, bei medizinischen Notfällen und aus beruflichen Gründen …

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Wasserburger Stimme - Die Online-Zeitung nur für die Stadt und den Altlandkreis Wasserburg — https://www.wasserburger-stimme.de/2021/04/24/jogger-sei-um-22-uhr-daheim/

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