Pfaffing verdoppelt die Hundesteuer

Pfaffing verdoppelt die Hundesteuer

Nicht nur mit dem Thema Katzen (wir berichteten), sondern auch mit dem Thema „Hunde" beschäftigte sich der Gemeinderat in Pfaffing in seiner jüngsten Sitzung. Dem Gremium um Bürgermeister Josef Niedermeier lag ein Entwurf einer Hundesteuersatzung vor, bei dem es sich um eine Anpassung an das neue Muster des Innenministeriums handelte. Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung war zudem angeregt worden, eine Anpassung der Steuersätze für die Hunde-Halter vorzunehmen. Niedermeier: „Die Rechnungsprüfung sagt, wir verlangen zu wenig." Fazit: Künftig kostet der erste Hund dem Halter 60 Euro im Jahr an Steuern, bisher 30 Euro. Während Sepp Reich von der ÜWG eine Verdoppelung als zu viel ansah, fand sein Fraktionskollege Tobias Forstner den Betrag für ein ganzes Jahr angemessen. Im Verhältnis zu dem, was ein Tierarzt koste oder das Futter - da sei der Betrag nicht hoch seiner Meinung nach. Der zweite Hund kostet künftig 110 Euro an Jahres-Steuer. Wesentlich höher ist der Betrag für einen Kampfhund: Ab sofort nun 720 Euro. Der Grund war vom Rathauschef schnell erklärt: „Weil wir hier in Pfaffing keinen Kampfhund wollen ..."

Zu bedenken gab Elisabeth Gralka von der UBG, dass manche Hunde zwar als Kampfhund gelistet seien, aber durchaus brav seien. Daraufhin erklärte der geschäftsführende Beamte Christian Thomas: Sicherheitsrechtlich möge das Tier „a Lamperl“ sein – steuerrechtlich sei es aber nun einmal ein Kampfhund.

Monika Kaspar von der UBG sagte, es gebe so manche Hunde, die aus therapeutischen Zwecken benötigt würden – die müsste man von der Steuer rausnehmen, was wiederum in der Satzung fest verankert gehöre. Darin sehe man kein Problem. Jeden Einzelfall könne man aber nicht in einer Satzung abdecken – die beste und einfachste Lösung sei, im Fall der Fälle individuell zu reagieren, so Christian Thomas. Man könne da durchaus auf das Gespür der Verwaltung vertrauen („Überlasst’s und das bitte und traut’s und das bitte zu“), mahnte er an.

Und Bürgermeister Josef Niedermeier ergänzte bekräftigend: Eine Doktorarbeit müsse man nun auch wieder nicht aus der Satzung machen.

Johannes Hohenadler, Gemeinderat der Freien Wählergemeinschaft Rettenbach erinnerte einmal mehr daran, die Halter mögen der Anleinpflicht im Wald, auf landwirtschaftlichen Flächen besser nachkommen. Und auch die Nutzung der Hundekot-Beutel sollte nicht vergessen werden … Und sein Fraktionskollege Stefan Reich fragte nach, ob die Verwaltung die Anmeldung von Hunden zur verpflichtenden Hundesteuer überhaupt kontrollieren könne? Christian Thomas meinte dazu: Da setze man auf die Ehrlichkeit des Hunde-Besitzers.

Mit den Gegenstimmen von Sepp Reich (ÜWG) und Elisabeth Gralka (UBG) wurde dann die neue Hundesteuer-Satzung beschlossen vom Pfaffinger Gemeinderat.

Die Hundesteuer wird nach der aktuell gültigen Hundesteuer-Satzung der jeweiligen Gemeinde erhoben – in der Regel für das Halten eines über vier Monate alten Hundes (auch für einen Pflege- oder Verwahrhund).

Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer, die als Jahressteuer erhoben wird.  

Das war die Pfaffinger Bilanz 2025 mit den möglichen Varianten zur Neu-Besteuerung vor der Abstimmung im Gremium:



Kommentare

  1. (…)
    Interessant ist die Rechtsauffassung des Verwaltungsleiters, der ankündigt „individuell zu reagieren“. Das müsste in der Satzung verankert werden. Andernfalls wäre das Willkür in der Verwaltung. Immerhin wurde dies öffentlich angekündigt, so dass die ersten Klagen nicht lange auf sich warten lassen dürften.

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  2. Interessant. Pfaffing hat ein Katzenproblem (…)
    Anstatt eine Katzensteuer einzuführen, wird der Hundehalter, dessen Tier in aller Regel keine Kosten für die Allgemeinheit verursacht, wieder einmal zur Kasse gebeten. Bravo Pfaffing.

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    • Ich weiß, für Hundehalter ist das schwer, aber versuch es nochmal und denk nach, bevor du schreibst.

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    • Sorry, aber rund 900 € pro Monat für knapp 230 Hunde sind keine Kosten für die Allgemeinheit?

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      • Und da ist noch nicht mal der Aufwand der Allgemeinheit (Kotbeutel aus dem Garten räumen, Kot aus den Feldern räumen, Tierarztkosten bei den Bauern, deren Rinder darunter leiden, Hundebisse …) mitgerechnet.

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  3. Wenn ich mir die einzelnen Posten der abgebildeten Ausgabenliste so anschaue, kann ich nur den Kopf schütteln.

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  4. Sind da wohl einige Katzenhalter aufgeschreckt?
    Wenn für die Entsorgung von Katzenkot in privaten Gärten und auf landwirtschaftlichen Flächen, auf denen er die gleichen Probleme verursacht wie der Hundekot, die Kosten erhoben würden sehe die Rechnung ganz anders aus. Ganz zu schweigen die Schäden an der Fauna den Katzen anrichten.
    Dies ist allerdings ohne eine Registrierungspflicht für Katzen unmöglich und wohl auch mit einer solchen nicht zu kontrollieren.
    Also werden die zur Kasse gebeten denen man habhaft werden kann.
    Mir geht es hier nur um eine Gleichbehandlung.
    Und noch was, ich muss niemanden beleidigen nur weil ich anderer Meinung bin.

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    • Die anderen sollen auch mimimi.
      Vielleicht ist das der Grund, warum du einen Hund hast.

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  5. Und ich habe noch etwas vergessen.

    Da es auch in Pfaffing wie in vielen anderen Gemeinden sicher einige für die Allgemeinheit nicht erkennbare Kampfhunde geben dürfte und diese in der Rechnung noch nicht aufgeführt sind, wäre das erwirtschaftete Defizit schon mit der Hundesteuer von drei Tieren ausgeglichen.
    Vielleicht veröffentlicht die Gemeinde ja eine Kostenrechnung nachdem diese Tiere aufgelistet sind?

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    • Menschenfreunde wären nicht so teuer. Aber da wird man halt nicht gleich geliebt, nur weil man sie füttert.

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    • Wenn du Gerechtigkeit willst, müssen aber Nicht-Hundebesitzer eine Prämie erhalten,
      dafür, dass sie euch ertragen müssen.

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