Wann Überholen ermöglicht werden muss

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es darum, wann Personen, die langsamere Fahrzeuge führen, dem nachfolgenden Verkehr das Überholen ermöglichen müssen – und warum es dabei vor allem auf gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme ankommt.
Das steht in der Straßenverkehrsordnung
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt: „Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.“ (§5 Abs. 6 Satz 2 StVO)
In der Praxis betrifft die Regelung vor allem Traktoren und andere Nutzfahrzeuge, die bauartbedingt deutlich langsamer unterwegs sind. Aber auch für Fahrer von anderen langsamen Fahrzeugen wie den immer beliebter werdenden 45-km/h-Autos gilt: Falls nötig, muss nachfolgenden Fahrzeugführern an geeigneter Stelle das Überholen ermöglicht werden.
Dabei nennt die StVO weder eine feste Zahl von Fahrzeugen noch eine bestimmte Strecke oder Wartezeit. Entscheidend ist immer die konkrete Situation: Hat sich hinter einem langsameren Fahrzeug eine Gruppe gebildet und kann diese wegen der Straßenführung oder des Gegenverkehrs über längere Zeit nicht sicher überholen, muss der Fahrer an einer geeigneten Stelle langsamer werden oder notfalls anhalten. Bestehen dagegen regelmäßig sichere Überholmöglichkeiten, verlangt die Vorschrift kein ständiges Anhalten.
Was ist eine geeignete Stelle?
Geeignet ist eine Stelle, an der das Abbremsen, Ausweichen oder Warten ohne Gefahr möglich ist. Denkbar sind etwa eine ausreichend breite Ausweichbucht, ein befestigter und übersichtlicher Seitenstreifen oder eine Haltestelle.
Wichtig: Beide Seiten sind gefragt
Wer ein langsameres Fahrzeug führt, sollte den rückwärtigen Verkehr im Blick behalten und eine sichere Gelegenheit nutzen, damit eine längere Kolonne passieren kann. Das kann riskante und unüberlegte Überholmanöver verhindern. Gleichzeitig dürfen Nachfolgende eine solche Gelegenheit nicht erzwingen. Ausreichender Abstand, Geduld und der Verzicht auf Drängeln sind unverzichtbar. Überholt werden darf nur, wenn die Strecke vollständig überblickt werden kann, der Gegenverkehr nicht behindert wird und eine wesentlich höhere Geschwindigkeit möglich ist.
Unser Tipp: Gegenseitige Rücksichtnahme beginnt mit einem Perspektivwechsel. Wer langsam unterwegs ist, sollte Verständnis dafür haben, dass nachfolgende Fahrzeuge nicht kilometerlang hinter einem langsamen Fahrzeug hinterherfahren wollen. Wer folgt, muss akzeptieren, dass ein Traktor oder ein anderes langsameres Fahrzeug nicht einfach schneller fahren und auch nicht an jeder beliebigen Stelle ausweichen kann. Wenn beide Seiten aufmerksam, geduldig und partnerschaftlich handeln, wird aus einer alltäglichen Verkehrssituation kein unnötiger Konflikt – und die Straße für alle sicherer.
Foto: Pixabay
Fahrschule Eggerl
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das hab ich in den letzten Jahren genau ein einziges Mal erlebt, dass ein Bulldogfahrer rausgefahren ist, ansonsten nur lange Schlagen so weit das Auge reicht
Mir ist schon klar, dass der auch nicht vom Fleck kommen, wenn er alle paar Meter anhält, aber über teilweise bis zu 5-10 km hinter dem Bulldog herfahren macht auch nicht wirklich Spaß
Ja, das Rausfahren an geeigneten Stellen macht kaum einer. Schön, das es diese Vorschrift gibt, nur hält sich kaum einer dran.
Ja, vorbei die Zeit, wo die Felder rund um den Hof waren und die Bauern dort den ganzen Tag Arbeit gefunden haben. Heut fahren sie über die Fernverkehrsstraßen in andere Landkreise. Des pressiert aber, weil Nachmittag kommt der Elektriker wegen dem PV Feld oder der Spetzl zum Halle baun.
Jaja, mit einfachen Klischees kann sich heutzutage jeder „seine“ Welt ganz einfach erklären.
Es ist halt nicht komplizierter als es ist. Staat gießt Geld aus, Bauern fangen es auf. Das Maisfled hinterm Hof reicht nicht für die Biogasanlage. Wo siehst du hier eine Komplexität, die eine einfache Erklärung ungültig macht? Weil deutsche grundsätzlich alles kompliziert machen müssen und nie das Einfache gelten lassen? Sieht man ja, wo hin uns das führt. Nichts ist einfach, alles voll mit Bürokratie wegen Leuten wie dir, die zwanghaft 1000x um die Ecke denken müssen und dann halt leider nichts auf die Reihe kriegen. Doch, es ist so einfach. Die Bauern fahren Bundesstraße. Traktoren mit TS Kennzeichen im Lkr EBE und ungekehrt und wenn die B304 von TS nach EBE führt und du lange genug hinter einem Traktor nachfährst, kann dir keiner mehr erzählen, dass irgenwas komplizierter wäre als das, was du siehst. Aber deine Aktenlage am PC sagt dir, du musst dies und das noch mit einbeziehen. Darum verstehst du es halt als Letztes.
Dann wäre da noch, ein Traktor darf ca 55 km/h fahren. Muß der auch mal raus, wenn sein Anhänger nur 40 km/h schnell sein darf
Wurde den jemals ein Bauer von der Polizei kontrolliert? 9 von 10 Bauern, die mir auf der Bundesstraße entgegen kommen, hängen am Handy. So lange noch nicht einmal das kontrolliert wird, wird ein Bauer sicher nicht an das hier genannte Gesetz denken. Narrenfreiheit ist das
Was war das doch eine schöne Zeit 1953,Unser erster Hanomag ersetzte das Pferdegespann. In der Gemeinde gab es 16 Bauern .Fast alle rüsteten auf und es waren 16 Bullodog und mit 25 kmh ging es los ab 4 Uhr auf die Felder zum eingrasen..Aber keiner regte sich auf .Es war alles halt normaler als jetzt. Die Grundstücke der 16 Bauern wurden wenn nicht bebaut dann von 3 Bauern bewirtschaftet.Aus dem 2 scharer Pflug wurde ein 5 scharer.Aus dem alten Gummiwagen ein großer Abschieber oder Kipper. Alles noch normal. Doch eines hat sich gravierend geändert .Der Verkehr, das miteinander,das verstehn. Es pressiert immer und der Autofahrer aus Ts der in WS unterwegs ist regt sich auf weil auf einmal ein Bulldog sein Verständnis das nur er das Recht hat auf der Straße zu fahren zerstöhrt.Dann kommt noch die böse Biogasanlage die jetzt das Gras und Ackerfrüchte der 16 Bauern frisst.Solange ihr die Kartoffeln und all eure Lebensmittel ja noch im Supermarkt kaufen könnt der seine Kunden 3-4 mal in den Laden und damit auf die Straße mit vermeintlichen Billigangeboten loggt sind wir, die es produzeiren, auf der Straße Störenfriede.Ob sich das jemals wieder normalisiert?Da soll sich der Leser selbst Gedanken machen.
Aber warum produziert ihr dann Milch im Überfluss, wenn ihr schon erkannt habt, dass wir Kartoffel importieren müssen? Einfach voll drauf halten auf den Missstand. Augen zu und durch, egal ob sinnvoll oder nicht.
@Gi, muss man jetzt nicht verstehen oder?
Warum schimpft ihr auf die Bauern! Viel schlimmer sind die Fahrrad Fahrer auf der Bundesstraße, die man oft nicht überholen kann. Dazu ist der Fahrradweg neben der Bundesstraße.
Das beste Beispiel ist der Liegerrad fahrer zwischen Wasserburg und Grafing, wenn der merkt es kommt ein Auto, fährt er absichtlich in die Mitte! Dazu noch das Schild 1,5m Abstand beim überholen. Sowas gehört verboten und nicht Bauern die ihre Arbeit machen.
Du meinst den mit der Seifenkiste? Ja das ist ein Unding, da stimm ich dir zu.
Normale Fahrradfahrer sind sicher auch hin und wieder ärgerlich, aber die kann man dann doch noch überholen. Wenn der Buldog auf der 304 fährt und ein LKW dahinter, dann geht nichts mehr. Wie oft bin ich von Grafing bis Wasserburg schon mit 40 km/h gefahren, weil einer partout nicht wegfahren wollte… Ich würe das nervlich gar nicht schaffen, wenn ich eine halbe Stunde oder länger hinter mir eine lange Schlange sehe und ich dran Schuld bin. Es ist eine Charakterfrage. Und wer Anerkennung, Lob und Zuspruch will, braucht ein gewisses Minimum an Charakter. Sonst ist es so, wie es ist. Mimimi, keiner lobt mich dafür, dass es 1Euro Milch täglich im Supermarkt gibt.