Das scharfe Schwert der Veränderungssperre

Das scharfe Schwert der Veränderungssperre

Es sei ein scharfes Schwert, sagte Christian Thomas, der geschäftsführende Beamte der Gemeinde Pfaffing - und es gilt nun seit dem Donnerstag-Abend im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Forsting-Ort“ als Satzung: Eine Veränderungssperre. Denn mit der Gegenstimme von UBG-Gemeinderat Thomas Posch hat der Pfaffinger Rat Selbige beschlossen.

ÜWG-Gemeinderat Tobias Forstner hatte den Erlass dieser Veränderungssperre in der Rathaus-Sitzung im Dezember nach großer Diskussion und als einziges mögliches Mittel einer Kommune vorgeschlagen gehabt (wir berichteten).

Aus baurechtlicher Sicht können nun dort Bauanträge zurückgestellt werden. Die Bauleitplanung einer höherwertigen Ortsgestaltung Forstings könne somit abgesichert werden, hieß es im Fazit.

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Die Veränderungssperre ist ein Werkzeug der Gemeinden, auf einem bestimmten Gebiet, auf dem ein Bauvorhaben durchgeführt werden soll, keine weiteren Baumaßnahmen zu genehmigen. So dürfen dann in den Zeiten, die mit dieser Veränderungssperre belegt sind, keine baulichen Umbaumaßnahmen, keine Neubauten und auch keine Abrissarbeiten nach entsprechender Vorgabe (Ziele) mehr genehmigt werden.

Auch Baumaßnahmen, die nicht anzeigepflichtig sind, müssen unterbleiben.

Es geht hier konkret um einen Antrag zum Aufstellen von Lkw-Containern – sogenannten Wechselbrücken-Containern – auf einer Grünfläche als benötigte Lagerräume direkt an der B304 im Forstinger Ortszentrum (wir berichteten – siehe Foto oben). Gemeinderat Klaus Wagenstetter hatte als Bauherr noch vorab Informationen zum Sachverhalt gegeben und unter anderem erklärt, er habe übrigens bereits einen Plan B und er habe außerdem einen Rechtsanwalt eingeschaltet – eventuell gehe es ja auch um Schadensersatz, der entstehe.

Klaus Wagenstetter verließ dann den Sitzungstisch, um im Zuschauer-Bereich Platz zu nehmen, da er selbst nicht mit abstimmen durfte.  

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Nach dem Abschluss der Beratung und auch nach der Abstimmung bat Anwohnerin Anne Scholz aus Forsting noch um einen Wort-Beitrag, was der Gemeinderat mit vier Gegenstimmen schließlich erlaubte. Sie zählte noch einmal mehrere Argumente auf, die gegen die Errichtung der Lkw-Container sprechen würden (wir berichteten bereits).

Pfaffings Bürgermeister Josef Niedermeier betonte daraufhin noch einmal an diesem Abend, auf besagtem Wagenstetter-Grundstück an der B304 bestehe Baurecht, was man ganz grundsätzlich ja nicht einschränken wolle, dürfe und könne – daran werde nicht gerüttelt. Auch wenn er die Sorgen der Anwohner verstehen könne. Aber, wie er in der Sitzung sagte: Man wolle durch den Beschluss „a bissal mitreden“, so Niedermeier.

Das Thema sei das Ziel der positiven Ortsgestaltung Forstings:

Denn zuvor hatte der Gemeinderat in Pfaffing in seiner Sitzung die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Forsting-Ort“ beschlossen – ausschließlich für die Mischgebietsflächen und die allgemeinen Wohngebietsflächen, nicht für die Gewerbegebietsflächen. Mit dem Ziel, die gestalterischen Festsetzungen genauer zu regeln, um künftig eine positive Ortsgestaltung Forstings – eine höherwertige Gestaltung – zu erreichen und die Möglichkeiten einer Nachverdichtung zu untersuchen.

Aktuell seien kaum gestalterische Rahmenbedingungen für bauliche Anlagen innerhalb des Bebauungsplans Forsting-Ort festgelegt gewesen.

Nur UBG-Rat Thomas Posch stimmte gegen den Beschluss.

Die Verwaltung war daraufhin zudem einstimmig beauftragt worden, ein geeigneten Planungsbüros dafür einzusetzen. Über das Vergabe-Ergebnis werde der Gemeinderat unterrichtet, hieß es in der Sitzung dazu abschließend.

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