Landkreis Mühldorf: Neue Rücknahmepflicht für Einweg-Vapes

Seit dem 1. Juli 2026 ist der Handel verpflichtet, gebrauchte Einweg-Vapes kostenlos zurückzunehmen. Diese können damit nicht nur bei den kommunalen Wertstoffhöfen, sondern auch bei allen Verkaufsstellen abgegeben werden. Ein Neukauf ist dafür nicht erforderlich. Verbrauchern steht damit ein weiterer einfacher Entsorgungsweg zur Verfügung, der eine fachgerechte Verwertung der Geräte ermöglicht.

Ausgediente Einweg-Vapes zählen zu den Elektroaltgeräten und dürfen deshalb nicht über den Restmüll entsorgt werden. Wie alle Elektrogeräte enthalten sie wertvolle Rohstoffe, die durch eine getrennte Sammlung und anschließendes Recycling wiedergewonnen werden können. Gelangen Elektroaltgeräte in den Restmüll, gehen diese Rohstoffe verloren. Darüber hinaus bergen insbesondere die fest verbauten Lithium-Ionen-Akkus erhebliche Gefahren. Beschädigte Akkus können Brände in Müllfahrzeugen, Sortieranlagen oder Abfallbehandlungsanlagen auslösen und dadurch Menschen sowie die Entsorgungsinfrastruktur gefährden.

Für Elektroaltgeräte gelten bereits gesetzliche Rücknahmepflichten. Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet, beim Kauf eines neuen Geräts ein Altgerät der gleichen Geräteart kostenlos anzunehmen. Darüber hinaus müssen Händler, Vertreiber und Discounter mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die regelmäßig Elektrogeräte anbieten, bis zu drei Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von höchstens 25 Zentimetern kostenlos zurücknehmen.

Für weitergehende Auskünfte steht das Team der Abfallwirtschaft telefonisch unter 08631/699-744 oder per E-Mail an abfallwirtschaft@lra-mue.de zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.lra-mue.de/abfallwirtschaft oder über die Abfall-App.

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