Neue Behördennummer in Bayern: Für alle Fragen rund um Verwaltungsleistungen

Wer nicht sicher ist, ob das Landratsamt, die Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder eine andere Behörde zuständig ist, kann einfach die 115 wählen – ohne Vorwahl und bundesweit einheitlich. Die Behördennummer dient als zentrale Auskunftsstelle für Fragen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 115 beantworten montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr Fragen rund um Verwaltungsleistungen – von der Anmeldung eines Wohnsitzes bis zur Kfz-Zulassung und vielen weiteren Anliegen des Verwaltungsalltags.
Für gehörlose und hörbehinderte Menschen steht zudem das 115-Gebärdentelefon zur Verfügung. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Weitere Informationen zur Behördennummer 115 und zu den angebotenen Leistungen gibt es unter
www.115.de.
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