Amerang senkt Kita-Gebühren ab 2027

Amerang senkt Kita-Gebühren ab 2027

In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Gemeinderat Amerang mit den Auswirkungen der Reform des Bayerischen Kinder- und Bildungsgesetzes (BayKiBiG), die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Der Freistaat Bayern streicht ab diesem Stichtag den bisherigen monatlichen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro für Kindergartenkinder und schichtet die Mittel stattdessen direkt in die Kita-Systeme um. Um die finanzielle Mehrbelastung der Familien abzufedern, beschloss das Gremium nach intensiver Beratung, die monatlichen Nutzungsgebühren für Kinder über drei Jahren um 40 Euro zu senken, wodurch die Eltern künftig 60 Euro der wegfallenden Landesförderung selbst tragen müssen.

Bürgermeister Konrad Linner erläuterte den Hintergrund der Reformvorlage. Die Kosten für die Kinderbetreuung seien in den vergangenen zehn Jahren stetig gestiegen, während die staatliche Förderung den Personalkosten hinterherhinkte. Der Freistaat reduziere nun zwar durch pauschale Qualitäts- und Personalboni den bürokratischen Aufwand, verlagere durch den Wegfall des Direktzuschusses aber das finanzielle Risiko auf die lokale Ebene. Linner betonte die Tragweite für den Gemeindehaushalt, da Amerang die Kitas in den Gemeindeteilen aufgrund eines überdurchschnittlich guten Personalschlüssels mit Defizitverträgen unterstütze. „Letztlich macht der Anteil, den die Gemeinde stemmt, für jede Gemeinde einen großen Teil des Haushaltes aus. Auch bei uns gehen wir mittlerweile fast auf die Million zu“, erklärte der Rathauschef. Im Jahr 2026 rechne man mit 917.000 Euro.

Ein zentrales Anliegen der Verwaltung war die enge Abstimmung mit den Nachbarkommunen Eiselfing und Babensham, um künftig einen einheitlichen Gebührensatz im Kita-Verbund zu gewährleisten. Da Amerang bislang um zehn Euro günstiger war, bedeutet der gefundene Kompromiss für hiesige Eltern eine faktische Mehrbelastung von 60 Euro, während in den Nachbargemeinden eine Mehrbelastung von 50 Euro angedacht ist. Dort stehen allerdings die Beschlüsse noch aus. Gemeinderat Matthias Schmid befürwortete dieses Vorgehen ausdrücklich und warnte vor einem möglichen Ausweichverhalten der Eltern bei ungleichen Gebühren. „Wir wollen nicht, dass es heißt, wir betreiben Dumping“, sagte Schmid. Gemeinderat Christian Staber sah die Reform des Freistaats grundsätzlich positiv, schlug jedoch eine deutlichere Entlastung der Eltern vor. Er plädierte dafür, die tatsächliche finanzielle Entwicklung nach der Reform abzuwarten und vorerst einen niedrigeren Betrag anzusetzen. „Ich würde wirklich unter dem Gesichtspunkt eine niedrigere Zahllasterhöhung für die Eltern vorschlagen“, argumentierte Staber, der für eine anfängliche Gebührenreduzierung um 70 Euro warb.

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Linner hielt dem entgegen, dass man erst im Jahr 2028 die exakten finanziellen Auswirkungen der Gesetzesänderung für 2027 verlässlich überblicken könne und der Verwaltungsvorschlag auf zwei Jahre ausgelegt sei. Dem stimmte Gemeinderätin Theresa Weiß zu. „Ich finde es einfach wirklich wichtig, dass wir eine Verlässlichkeit für die nächsten zwei Jahre haben, damit man als Familien planen kann“, betonte Weiß. Auch Gemeinderätin Magdalena Jarczyk sprach sich gegen eine kurzfristige Abänderung des Vorschlags aus, da die kalkulierten Werte auf fundierten Hochrechnungen des Trägers basierten. „Das ist eine Abschätzung vom Träger, was ein realistischer Ansatz sein kann, und deswegen würde ich daran auch nicht manipulieren“, befand Jarczyk.

Gemeinderat Simon Strell legte zudem großen Wert auf die soziale Verträglichkeit des Beschlusses für einkommensschwächere Familien. „Trotzdem bin ich der Meinung, dass es bei Notsituationen von Eltern die Möglichkeit geben muss, sie aufzufangen“, forderte Strell. Der Bürgermeister verwies daraufhin auf etablierte Unterstützungsmöglichkeiten durch das Jugendamt und die „Stille Hilfe“. Gemeinderätin Christine Kerstens unterstützte die Beschlussvorlage ebenfalls und ordnete die Belastung in das Gesamtgefüge ein. „Wenn wir zusammenrechnen, was ein Kindergartenplatz insgesamt kostet, liegt der Elternanteil bei circa 10 Prozent“, machte Kerstens deutlich.

Die Gebühren für Kinder in der Kinderkrippe bleiben von der Reform und den aktuellen Anpassungen unberührt, da für diesen Bereich auch bislang kein staatlicher Zuschuss an die Eltern ausgezahlt wurde.

In der abschließenden Abstimmung lehnte das Gremium den weitergehenden Vorschlag, die monatliche Nutzungsgebühr um 70 Euro zu reduzieren, zunächst mit 1 zu 14 Stimmen ab.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Gebühr für den Kindergarten zur Minderung des Elternanteils um 40 Euro zu senken, wurde anschließend mit 14 gegen 1 Stimme angenommen.

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