„Waffen waren einfach mein Hobby“

„Waffen waren einfach mein Hobby“

Weil er mit Marihuana handelte und mehrere Waffen und Munition besaß, musste sich ein 32jähriger Fahrzeugbauer aus dem Altlandkreis Wasserburg jetzt vor dem Landgericht Traunstein verantworten

Er hatte häufiger Marihuana gekauft und damit gehandelt, um, wie er selbst sagte, seinen Drogenkonsum finanzieren zu können. Das alles geschah vor vier Jahren, im Jahre 2022.

Jetzt wurde das Verfahren gegen einen 32-jährigen Fahrzeugbauer vor dem Landgericht Traunstein eröffnet und es begann mit einem Paukenschlag. Denn die Vorsitzende Richterin Christina Braune bat alle Prozessbeteiligten dafür um Entschuldigung, dass der Prozessbeginn sich so lange verzögert habe. Denn die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten fanden 2022 statt und die Anklage der Staatsanwaltschaft Traunstein datiert vom 12. Juni 2023. Die Vorsitzende Richterin fasste die Panne zusammen: „Das war Justizverschulden!“

Werbeunterbrechung
Zum Weiterlesen nach unten scrollen.

Wie kam es dazu, dass die Polizei dem Angeklagten auf die Spur kam?

Am 14. März 2022 geriet der Angeklagte mit seinem Pkw in eine routinemäßige Verkehrskontrolle, bei der die Beamten misstrauisch wurden, denn der Angeklagte stand mutmaßlich unter Drogeneinfluss. Daraufhin wurde eine Hausdurchsuchung angeordnet und was die Polizei hier zu Gesicht bekam, überraschte die Beamten doch sehr. Der Angeklagte bewohnte eine Zweizimmerwohnung, ein Schlafzimmer und eine Wohnküche. Und bei der Hausdurchsuchung, das Gericht zeigte die von der Polizei gefertigten Fotos im Gerichtssaal, offenbarte sich den Beamten ein regelrechtes „Waffenarsenal“. Zwei Langwaffen und über 50 Schuss Munition wurden hier im Schlafzimmer aufbewahrt. Daneben fand die Polizei aber auch ungefähr 170 Gramm Marihuana bei dem Angeklagten.

Das Gericht befragte den Angeklagten nach den Gründen für den Waffen- und Munitionsbesitz. Und hier sagte der Angeklagte, der seine Taten vollumfänglich eingestand und seine Reue mehrfach zu Protokoll gab, dass der Waffenkauf und -besitz sein „Hobby“ gewesen sei. „Was ich getan habe, tut mir sehr leid“, ergänzte er vor Gericht.

Und an dieser Stelle schlug die Kammer der Staatsanwältin und dem Verteidiger eine Verständigung im Strafverfahren vor, wie es im Paragraph 257 c der Strafprozessordnung vorgesehen ist.

Werbeunterbrechung
Zum Weiterlesen nach unten scrollen.

Richterin Braune führte aus, dass sie sich eine Bewährungsstrafe zwischen 18 Monaten und zwei Jahren vorstellen könne.

Sowohl Staatsanwaltschaft, als auch der Angeklagte und sein Verteidiger stimmten dem Verständigungsvorschlag des Gerichts zu. Der Angeklagte gab die Beschuldigungen vollumfänglich zu und das Gericht musste dann nur zwei Polizeibeamte vernehmen, die mit den Ermittlungen gegen den Angeklagten befasst waren. Auf die Einvernahme weiterer Zeugen konnte das Gericht nunmehr verzichten.

Gegenstand des Verfahrens waren dann sowohl der Erwerb von ungefähr 300 Gramm Marihuana und der Handel mit Drogen, als auch der illegale Besitz von Waffen und Munition. Das Gericht befragte den Angeklagten zu den Waffen- und Munitionskäufen. „Es war mein Hobby“, räumte er ein. Ein ehemaliger Freund habe ihm die Waffen und die Munition angeboten. Wann er die Käufe getätigt habe, daran könne er sich aber nicht mehr erinnern. Die Munition habe er in einem Schuhkarton gekauft und daheim gelagert.

Den Kauf von 300 Gramm Marihuana räumte er ebenso ein. Er habe Drogen konsumiert und damit gehandelt, um seinen persönlichen Konsum finanzieren zu können. Die 300 Gramm habe er in einer Tüte gekauft, und zwar für 2.600 Euro. 

Der Angeklagte, der zuletzt arbeitslos gewesen sei und der allein lebe, machte vor Gericht einen bereuenden und auch ein wenig bedrückten Eindruck. Mit Drogen habe er nichts mehr zu tun, gestand er dem Gericht und auch mit den Waffen wolle er nichts mehr zu tun haben. Er stamme aus einem landwirtschaftlichen Elternhaus, sein Vater sei jetzt Rentner. Es tue ihm alles so sehr leid, wiederholte er mehrfach vor Gericht. 

Vor der Hausdurchsuchung durch die Polizei habe er so „fünf bis sechs Joints am Tag“ geraucht, seither konsumiere er aber gar nichts mehr. Andere Drogen habe er niemals konsumiert. Das Gericht verlas aus einem Arbeitszeugnis, das der Angeklagte einmal erhalten habe. Darin lobte sein Arbeitgeber das „einwandfreie“ Verhalten und die „hohe Zuverlässigkeit“ des Angeklagten.

Werbeunterbrechung
Zum Weiterlesen nach unten scrollen.

Am Schluss waren sich alle Parteien des Gerichts einig, dass man hier von einem minderschweren Fall ausgehen könne und beantragten eine Haftstrafe im Rahmen der Verständigung. Und so verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Daneben wurde der Angeklagte zu einer Geldauflage von 2.500 Euro verurteilt, die er aber in Raten von 200 Euro pro Monat abbezahlen dürfe. Die Geldsumme komme einer karitativen Organisation zu. Das Gericht lobte das Verhalten des Angeklagten, der sich geständig und kooperativ zeigte, weshalb die Bewährungsstrafe aus der Sicht des Gerichts habe möglich werden können. Auch die sehr lange Verfahrensdauer legte das Gericht zu Gunsten des Angeklagten aus. 

Die Engpässe, was das Personal an den deutschen Gerichten betrifft, hat gegenwärtig aber auch einen Höchststand erreicht. So soll es bundesweit über 1,1 Millionen offene Justizfälle geben, davon allein über 100.000 in Bayern. Der Anstieg sei enorm: Gegenüber dem Vorjahr sei die Zahl offener Fälle an den Gerichten um ungefähr 13 Prozent gestiegen.

Wasserburger Stimme - Die Online-Zeitung nur für die Stadt und den Altlandkreis Wasserburg — https://www.wasserburger-stimme.de/2026/10/13/waffen-waren-einfach-mein-hobby/

Werbeunterbrechung
Zum Weiterlesen nach unten scrollen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Auf dem letzten Erdenweg

Newsletter-Abo

Durch Anklicken des Buttons „Anmelden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihnen regelmäßig unsere aktuellen Artikel und Informationen zusenden. Sie können sich jederzeit von diesem Newsletter abmelden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.