Urteil: Kampenwandseilbahn darf erneuert werden

Große Freude bei der Kampenwandseilbahn: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 1. Oktober eine Klage vom Bund Naturschutz in allen entscheidenden Punkten zurückgewiesen. Die Genehmigung für die Erneuerung der Kampenwandseilbahn hat Bestand. „Für unsere Familie und unser gesamtes Team ist dieses Urteil nach vielen Jahren ein großer Erfolg und eine enorme Erleichterung“, sagt Betreiber Eric Zbil. „Das Gericht bestätigt das Erneuerungsprojekt in allen wesentlichen Grundlagen.“
Das Gericht hat die zentralen Einwände vom Bund Naturschutz Bayern zurückgewiesen. Das betrifft insbesondere alle Einwände gegen die genehmigte Beförderungskapazität, die Forderung einer erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Einwände zum Wald- und Biotopschutz, zur Raumordnung und zur Alpenkonvention. Auch die vom Bund Naturschutz geforderte tägliche Begrenzung der Fahrgastzahlen wurde abgelehnt.
Damit steht fest: Die Genehmigung des geplanten Erneuerungsbau enthält ausreichend Naturschutzbestimmungen und kann weiter verfolgt werden.
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Sonderfahrten: Begründung ergänzen
Einen Wermutstropfen enthält das Urteil: Bei den Fahrten außerhalb der regulären Betriebszeiten muss das Landratsamt die Begründung für die naturschutzfachliche Verträglichkeit nacharbeiten. Der Verwaltungsgerichtshof stellt jedoch weder die Sonderfahrten grundsätzlich oder zahlenmäßig infrage noch verlangt er ein generelles Verbot von Nachtfahrten.
Zu ergänzen ist vielmehr die naturschutzfachliche Begründung dazu. Das Gericht hält ausdrücklich fest, dass nächtliche Sonderfahrten mit Blick auf die lokale Birkhuhnpopulation nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind und dass dieser Punkt die Gültigkeit der Genehmigung an sich nicht berührt.
Die Kampenwandseilbahn möchte diese Ergänzung gemeinsam mit dem Landratsamt nun zügig und konstruktiv umsetzen.
Entscheidender Schritt in Richtung Rechtssicherheit – aber kein sofortiger Baubeginn
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Die Familie Zbil arbeitet seit mehr als zwölf Jahren an der Erneuerung der Kampenwandseilbahn. Die erste Bau- und Betriebsgenehmigung wurde bereits im Januar 2017 erteilt und sollte 2018 bereits umgesetzt werden.
„Das Urteil ist nun ein großer Schritt in Richtung Rechtssicherheit. Die vergangenen Jahre können wir damit aber nicht zurückholen“, so Zbil.
Denn Angebote, Kostenberechnungen und Verträge aus der damaligen Projektphase sind heute ausgelaufen. Wesentliche Grundlagen müssen deshalb aktualisiert und einzelne Planungsschritte neu aufgesetzt werden.
Der Erfolg vor Gericht ist deshalb ein entscheidender Schritt nach vorne, wenn das Urteil rechtskräftig wird beginnt erst einmal die Aufgabe, das Projekt nach den verlorenen Jahren wieder baureif zu machen.
Hoffnung auf ein Ende der juristischen Auseinandersetzungen
Nach der weit überwiegenden Zurückweisung der Klage hofft die Kampenwandseilbahn nun auf einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Urteil.
„Wir wünschen uns, dass auch der BUND Naturschutz das klare Ergebnis akzeptiert und aus diesem Verfahren seine Schlüsse zieht und von weiteren juristischen Schritten absieht“, sagt Zbil.
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Gerade der umstrittene Bund Naturschutz müsse die Frage beantworten, wo die millionenhohen Mitgliedsbeiträge und Fördermittel aus Steuergeldern angesichts der hier klar gewordenen Verschwendung in Form von Zeit und Geld für die Durchführung medialer Kampagnen und für langwierige und teure Gerichtsverfahren eingesetzt werden.
„Wir hoffen deshalb, dass persönliche Auseinandersetzungen oder Motive Einzelner künftig nicht erneut zum Ausgangspunkt eines weiteren jahrelangen Rechtsstreits werden. Die Mittel eines Naturschutzverbandes sollten aus unserer Sicht dort eingesetzt werden, wo sie der Natur zugutekommen.“
Für die Kampenwandseilbahn überwiegt nach dem Urteil die Freude: Das Erneuerungsprojekt steht. Nun wollen wir den verbleibenden Punkt zügig klären und den Blick nach vorne richten.
„Wir wollen die Kampenwandseilbahn als Familienunternehmen in die vierte Generation führen, Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Region sichern und gleichzeitig die besondere Natur der Kampenwand bewahren. Die Kampenwand ist für uns kein beliebiges Bauprojekt – sie ist Heimat.“
Weitere Hintergrundinformationen zum Projekt des Erneuerungsbaus der Kampenwandseilbahn finden man unter: https://www.kampenwand.de/service/presse.
Wasserburger Stimme - Die Online-Zeitung nur für die Stadt und den Altlandkreis Wasserburg — https://www.wasserburger-stimme.de/2026/10/02/kampenwandseilbahn-darf-erneuert-werden/
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