Soyen: Bauthemen im Fokus

Außergewöhnlich viele Anfragen zu Bauvorhaben sind im Laufe der Ferien und damit auch der Sommerpause des Gemeinderates Soyen eingegangen. So bezogen sich alle Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der gestrigen Sitzung auf Anträge auf Baugenehmigungen, Vorbescheide oder denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse. Hinzu kamen zwei bauleitplanerische Themenpunkte.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf einer Außenbereichssatzung Weiher brachte unter anderem hervor, dass das Landratsamt Rosenheim, als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde, die geplante Satzung für unzulässig ansieht.
Aufgrund der negativen Stellungnahme des Landratsamtes fand daraufhin ein Ortstermin mit den Antragstellern, der Gemeinde und dem Kreisbaumeister statt. Rupert Seeholzer erklärte bei diesem Termin die Sach- und Rechtslage sowie die Folgen im Fall einer positiven Beschlussfassung des Gemeinderats über die Außenbereichssatzung. Sollte der Gemeinderat ,entgegen der Rechtsauffassung des Landratsamtes, die Außenbereichssatzung beschließen, müsste das Landratsamt (hier: Kommunalaufsicht) rechtsaufsichtlich gegen die Gemeinde tätig werden und die Gemeinde förmlich auffordern, die Satzung wieder aufzuheben. Ein eventuell eingereichter Bauantrag würde zudem auf Grundlage der rechtlich unzulässigen Satzung vom Landratsamt nicht genehmigt werden.
Über diesen Sachverhalt wurde der Gemeinderat informiert und die Beratung zur weiteren Vorgehensweise als Tagesordnungspunkt der Sitzung festgelegt.
Hiermit zeigten sich die Antragsteller als nicht einverstanden und baten die Vertagung der Beratung und Beschlussfassung, um sich zwischenzeitlich anwaltlich zur Entscheidungen des Landratsamtes beraten zu lassen.
Der Vorsitzende stellte zu Sitzungsbeginn daher den Antrag, dass, obwohl die Sach- und Rechtslage geklärt ist und eine abschließende Entscheidung möglich wäre, dieser Tagesordnungspunkt vertagt werden soll. Mit vier Gegenstimmen wurde der Beschluss gefasst.
Für das Gebiet „Heckenstraße III“ hatte der Gemeinderat 2020 beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Planung wurde für dieses Gebiet zeitgleich der Erlass einer Veränderungssperre für die Dauer von zwei Jahren beschlossen. Die Veränderungssperre ist nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist außer Kraft getreten und wurde nicht verlängert. Das Bauleitplanverfahren „Heckenstraße III“ ist noch nicht abgeschlossen und befindet sich noch im Verfahren.
Aktuell steht noch ein Grundstücksgeschäft mit einem Eigentümer aus. Da für ein Nebengebäude zur Heckenstraße unter anderem Anträge auf Umnutzung und den Abbruch und den Neubau eines Einfamilienhauses in diesem Bereich vorliegen, beschloss der Gemeinderat eine erneute Veränderungssperre für die Dauer eines Jahres im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Heckenstraße III, mit dem Ziel, dass eine geregelte Bebauung gemäß dem laufenden Verfahren möglich ist.



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