Endstation für einen 63-jährigen Autofahrer aus dem Altlandkreis: Kurz vor Mitternacht geriet der Mann mit seinem Pkw in Stephanskirchen in eine Polizeikontrolle. Die Beamten sagen, sie hätten sofort deutlichen Alkoholgeruch bemerkt und deshalb gefragt, welche Menge der Fahrer denn an alkoholischen Getränken konsumiert habe. Der 63-Jährige habe daraufhin erklärt, dass er nur Wasser getrunken habe …
Einen freiwilligen Atemalkoholtest habe der Mann anschließend verweigert. Da er sich nur schwer auf den Beinen habe halten können, so die Polizei, und einen schwankenden Gang gehabt habe, ordneten die Beamten eine Blutentnahme an.
Gegen den Mann werde nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.
Ganz klar: Alternative Fakten.
…oder alternatives Wasser…