Bayern hat eine Corona-Testpflicht für Erntehelfer und Saisonarbeiter eingeführt. In landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten dürfen ab sofort nur noch Personen beschäftigt werden, die zu Beginn ihrer Tätigkeit einen negativen Corona-Test vorlegen können, meldet der Bayerische Rundfunk.
Betriebe müssen Erntehelfer und Saisonarbeiter zwei Wochen vor Beschäftigungsbeginn mit Name, Unterbringungsort, Art und Dauer der Beschäftigung sowie Kontaktdaten den Kreisverwaltungsbehörden melden.
Können Arbeitskräfte keine Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache mitbringen, müssen sie sich vor Ort testen lassen. Bis zu 25.000 Euro Strafe drohen bei Verstößen.
Quelle BR