Der Rettungsschirm für die Pflege soll bis zum 31. März nächsten Jahres verlängert werden. Das beschloss das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes, berichtet der Bayerische Rundfunk. Die Leistungen waren zunächst bis zum 30. September befristet. Dazu zählt insbesondere, dass stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen zusätzliche Aufwendungen sowie Mindereinnahmen, die ihnen durch die Covid-19-Pandemie entstehen, gegenüber den Pflegekassen geltend machen können.
Konkret sollen die Pflegeheime etwa die Kosten für zusätzliche Schutzausrüstung wie Masken und Anzüge umgehend ersetzt bekommen.
Die Heime können auch fremdes Personal einsetzen oder Überstunden anordnen, auch wenn das in ihren Verträgen anders geregelt sei, heißt es.
Quelle: BR