Der Katastrophenstab in Bayern hat im Zuge der Corona-Krise gestern Abend die Not-Betreuung für besonders betroffene Gruppen ausgeweitet. Wie das Familienministerium mitteilt, können ab dem morgigen Montag Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig sind, auch dann eine Notbetreuung in Schulen und Kitas für ihre Kinder in Anspruch nehmen, wenn nur ein Elternteil in diesen Bereichen arbeitet. Voraussetzung sei dabei weiterhin …
… dass der betroffene Elternteil wegen dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an der Kinderbetreuung gehindert werde, sagte Bayerns Familienministerin Carolina Trautner.
Hintergrund sei der steigende Personalbedarf in Kliniken, Arztpraxen, Apotheken und Pflegeheimen.
Quelle BR