Ein 20-Jähriger war am gestrigen Montag als Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung in Rosenheim geladen. Bei der Einlasskontrolle wurde festgestellt, dass der junge Mann eine scharfe Pistolenpatrone in seinem Geldbeutel mitführte. Nach eigener Aussage hatte er diese als Glücksbringer dabei. Da der 20-Jährige aus Rosenheim für den Besitz der Patrone nicht die erforderliche Erlaubnis hatte, wurde er wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz angezeigt …