Das Landratsamt Rosenheim bleibt am Faschingsdienstag, 25. Februar, ganztags geschlossen. Betroffen davon sind auch die Außenstellen des Amtes, die Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises sowie das Gesundheitsamt und das Veterinäramt.
Auch die für diesen Tag geplante Belehrung nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe entfällt. Diese Belehrungen finden regulär immer dienstags und donnerstags im Gesundheitsamt in der Prinzregentenstraße 19 in Rosenheim statt.