Dem Landkreis Rosenheim droht die strikte Ausgangsssperre ab 21 Uhr! Denn das Robert-Koch-Institut hat erneut keine guten Nachrichten für das Kreisgebiet am heutigen Donnerstagmorgen: Es gab zwei weitere Todesfälle – 256 Verstorbene beklagt man nun schon insgesamt seit dem Ausbruch der Pandemie. Und der Inzidenzwert ist wieder gestiegen – er liegt im Landkreis heute leider bei 193,2 Fällen, also knapp vor dem 200er Hotspot-Wert. Die Stadt Rosenheim liegt heute bei leicht gesunkenen 195,1 Fällen. Was so viel heißt …
Damit die Hotspot-Regel aufgehoben wird, muss die Stadt sieben Tage hintereinander unter der 200 liegen …
Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt den Inzidenzwert von 200, gelten ab dem folgenden Tag von 21 bis 5 Uhr feste Ausgangssperren. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist dann nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt: Wegen medizinischer Notfälle, der beruflichen Schichtarbeiter-Tätigkeit, der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts …
Vom 24. bis 26. Dezember – also an den Weihnachtsfeiertagen – ist es darüber hinaus erlaubt, Gottesdienste zu besuchen in der Nacht, falls sie stattfinden …
Zudem gibt es in diesen Hotspots für Schüler ab Klasse acht NUR NOCH Distanzunterricht (Ausnahme: Abschlussjahrgänge). Musik- und Fahrschulen werden geschlossen, Märkte und Wochenmärkte dürfen nicht mehr stattfinden (außer Lebensmittelmärkte). Aufgehoben werden diese Schutzmaßnahmen erst, wenn der 200er-Wert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist.
Wieso denn bitte 7 tage warten? Dann gilt die verschärfte aussgangsbeschränkung auch erst wenn diese 7 tage infolge über 200 ist!