Der Polizei kam gestern Nachmittag im Landkreis ein Pkw-Fahrer entgegen, der ihnen bekannt vorkam: Dem Lenker war vor etwa einem halben Jahr aufgrund einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein entzogen worden. Deshalb entschlossen sich die Beamten zu einer Kontrolle. Dabei konnte der Mann dann auch tatsächlich keinen Führerschein vorweisen, weshalb ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde. Doch auch diesmal „wehte eine Alkoholfahne“ den Polizisten entgegen.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab rund drei Promille – eine Blutentnahme wurde durchgeführt.
Neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis wird jetzt erneut auch wegen Trunkenheit im Verkehr zusätzlich ermittelt.
Der gehört hinter Gittern!