
Ein junger Österreicher wurde gestern in seinem Pkw zufällig einer Grenzkontrolle der Bundespolizei im Landkreis unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass das Rosenheimer Amtsgericht gegen den 25-Jährigen wegen des Mitführens eines verbotenen Butterfly-Messers einen Strafbefehl erlassen hatte. Die Geldstrafe war auf 900 Euro festgesetzt worden. Der Verhaftete versicherte nachvollziehbar, dass ihm der Strafbefehl bislang nicht an seinem Wohnsitz zugestellt worden sei …
Daher entschied die Staatsanwaltschaft, dem jungen Mann nun einen 14-tägigen Aufschub zu gewähren. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Sollte er nicht innerhalb dieser Frist die verhängte Geldstrafe beglichen haben, dann drohe ihm ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen, so die Polizei heute.