Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (185)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um das richtige Verhalten an großen T-Kreuzungen.  

An größeren T-Kreuzungen werden die Fahrspuren häufig durch mehrere Verkehrsinseln voneinander getrennt. So auch beispielsweise an den Kreuzungen an der Münchener Straße in Richtung B304 in Wasserburg (siehe Titelbild). Ein Leser des Verkehrstipps hat uns dazu folgende Frage gestellt: Wie sieht es hier mit den Vorfahrtsregeln aus? Ist es nicht so, dass man als Rechtsabbieger immer Vorfahrt hat, auch wenn es keine Beschilderung gibt?

Letzteres lässt sich einfach beantworten: Ja, hier dürfen Rechtsabbieger grundsätzlich zuerst fahren. Das ergibt sich zum einen aus der Vorrangregel beim Linksabbiegen: „Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen“ (§9 Abs. 4 StVO). Auch wenn man die Kreuzung nicht als Einheit, sondern die Situation nach dem Abbiegen getrennt betrachtet, ändert sich daran nichts. Dann gilt, sofern durch Beschilderung nicht anderweitig angeordnet, die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“.

Auf dem Foto: Ein Beispiel für eine Kreuzung ohne zusätzliche Beschilderung findet sich an der B15 bei Griesstätt. Der linkabbiegende Fahrer (zweites Auto von links), wartet neben der Verkehrsinsel, bis der Rechtsabbieger (drittes Auto von links) durchgefahren ist.

Mitunter wird diese Regelung durch Verkehrszeichen unterstrichen. Das wäre zwar grundsätzlich nicht nötig, soll aber für zusätzliche Klarheit sorgen.

Auf dem Bild: Die beiden Auffahrt auf die B304 bei Gabersee sind so markiert. Das „Vorfahrt gewähren“-Zeichen verdeutlicht die Wartepflicht des Linksabbiegers noch einmal. Für den Rechtsabbieger ist hingegen kein zusätzliches Vorfahrtschild angebracht. Das zeigt, dass die Regelung auch ohne zusätzliche Beschilderung gelten würde.

Zur Verbesserung des Verkehrsflusses wird die Vorfahrtsregelung regelmäßig umgekehrt. Dann müssen Rechtsabbieger nach dem Abbiegen warten, während Linksabbieger durchfahren dürfen. Hierbei ist stets auf die konkrete Beschilderung zu achten.

Hier auf dem Foto: Ein Beispiel dafür ist die Kreuzung an der B15 in Richtung Meggle. Links im Bild sieht man das „Vorfahrt gewähren“-Zeichen für die aus Wasserburg kommenden Rechtsabbieger.

Unser Tipp: An den gezeigten T-Kreuzungen können Rechts- und Linksabbieger zunächst gleichzeitig abbiegen. Je nach Beschilderung muss nach dem eigentlichen Abbiegen noch einmal gewartet werden, um vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge durchzulassen.

Wartepflichtige Fahrzeuglenker sollten hier frühzeitig langsam fahren und dadurch deutlich machen, dass sie Vorfahrtsregel korrekt erfasst haben. Andernfalls kann es zu Verwirrungen und Missverständnissen kommen.

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