Freitesten künftig erst wieder nach sieben Tagen möglich - Neuregelung auch für Geimpfte und Genesene

Nicht nur die FFP2-Maskenpflicht ist wieder da (wie berichtet) – Bayern hat auch die Regelungen zur Quarantäne wieder verschärft! Kontaktpersonen von Covid-19-Infizierten können sich nicht mehr schon nach fünf Tagen freitesten. Es sind nun sieben Tage. Auch für Geimpfte und Genesene gelten ab Dienstag hier wieder strengere Regeln.

Voraussetzung ist, dass während der häuslichen Quarantäne keine typischen Krankheitszeichen aufgetreten seien, heißt es in der amtlichen Bekanntmachung des bayerischen Gesundheitsministeriums. Außerdem müsse ein PCR- oder Schnelltest frühestens sieben Tage nach dem letzten Kontakt zu dem Infizierten negativ ausfallen.

Begründet wird diese Verlängerung der Quarantäne-Mindestdauer damit, dass eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten von asymptomatischen engen Kontaktpersonen häufig nicht gelinge. Häufig könnten Infektionen erst nach dem fünften Tag oder später nachgewiesen werden, heißt es. Als weiteren Grund nennt die Allgemeinverfügung das erheblich angestiegene Infektionsgeschehen.

Dasselbe gelte nun auch wieder für Geimpfte sowie Genesene mit zusätzlicher Impfung, die mittels eines PCR-Tests positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Auch sie können sich – bei asymptomatischer Erkrankung – nun nicht mehr frühestens nach fünf Tagen freitesten, sondern erst nach sieben Tagen. Zudem können die Behörden vor Ort jederzeit strengere Quarantäneregeln erlassen – insbesondere auch bei einem regional hohen Ausbruchsgeschehen, heißt es weiter.

Die Quarantäne-Mindestdauer für diese Fälle (Kontaktpersonen, an Corona erkrankte, symptomlose Geimpfte und Genesene mit zusätzlicher Impfung) war von der Staatsregierung erst übrigens vor sechs Wochen auf fünf Tage verkürzt worden …

Quelle BR