Weil Eigentümer an der Dunsernstraße statt der im Bebauungsplan festgelegten Doppelhäuser jeweils ein Einfamilienhaus errichten wollen, stellten sie an den Gemeinderat Rechtmehring den Antrag, den Plan zu ändern. Das Gremium folgte dem Schreiben einstimmig.
Nach einer Rücksprache mit dem Landratsamt Mühldorf stehe der Änderung des Bebauungsplanes Dunsernstraße nichts entgegen. In der Diskussion innerhalb des Gremiums ging es lediglich um die verschieden ausgelegten Baufenster, wobei eines einen Abstand zum Straßengrundstück von fünf Metern aufweist, während das andere nur etwa bei einem Meter liegt. Ansonsten war sich der Gemeinderat einig, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Dunsernstraße einzuleiten. Die Kosten hierfür liegen bei den Antragstellern.